Vollzeitarbeit / Teilzeitarbeit

Der Unterschied zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit wird in erster Linie durch das Sozialversicherungsgesetz geregelt. Er spricht über die Hauptbeschäftigung, wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit handelt und die reguläre Arbeitszeit mehr als 18 Stunden pro Woche beträgt. In den meisten Fällen ist ein höheres durchschnittliches Bruttoeinkommen entscheidend für die Definition von Teilzeit- oder Teilzeitarbeit. In diesem Fall sollte unterschieden werden, dass die Sozialversicherungspflicht nur für Arbeitnehmer gilt, nicht für Selbständige (z. B. Start-ups). Sie sind von der sozialen Sicherheit befreit, aber auch hier gilt die Definition des Hauptberufs.

Grundsätzlich wird für viele bezahlte Jobs der Job als Hauptjob klassifiziert, in dem Sie die meiste Zeit verbringen. Kann dies nicht unterschieden werden, wird das Arbeitseinkommen bei der Festlegung der Haupt- oder Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt. Dies bedeutet, dass wenn ein Mitarbeiter oder Selbständiger mindestens 50% des monatlichen Referenzbetrags für ein Leben oder 20% mehr Geld als für einen zweiten Job verdient, dies als Hauptjob bezeichnet wird.




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