Vorvertrag / Letter of Intent
Der Vorvertrag wird mit dem tatsächlichen Abschluss und dann dem Abschluss geschlossen. Die vorläufige Vereinbarung dient der Erfüllung der zuvor von beiden Handelspartnern festgelegten Verpflichtungen.
Dies gibt beiden Geschäftspartnern Rechtssicherheit, dass die vereinbarten Ziele und der Inhalt des Vertrags auch nach Abschluss des tatsächlichen Vertrags eingehalten werden. Der Vorvertrag ist auch für den Abschluss des Hauptvertrags bindend.
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