Geschäftsstelle

Eine Niederlassung oder Niederlassung ist eine Verwaltungsstelle, deren Hauptsitz sich außerhalb der Hauptverwaltung befindet und die einerseits für den Kontakt mit Kunden und für dieselben geringfügigen Aktivitäten verantwortlich ist, für die der Manager verantwortlich ist. Hauptbüro.

Das Büro arbeitet daher unabhängig zwischen der Hauptabteilung oder der Einrichtung vor Ort.

Die Zweigniederlassung muss ebenso wie der Hauptsitz gemäß dem Handelsgesetzbuch bei einem zuständigen Gericht registriert sein.




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