Steuerfreie Prämien in der Pflege
Pflegekräfte leisten täglich Großes - körperlich, emotional und mental. Gleichzeitig stehen Einrichtungen und Träger unter ständigem Druck: Fachkräfte finden, gute Leute halten, ein Umfeld schaffen, das motiviert und bindet. Doch mit begrenzten Budgets und engen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist das leichter gesagt als getan. Eine Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen, ohne das Gehaltsbudget unnötig zu belasten: steuerfreie Prämien. Sie bieten eine einfache, aber wirkungsvolle Ergänzung zur klassischen Vergütung - wenn man sie clever einsetzt.
Warum steuerfreie Prämien gerade jetzt wieder Thema sind
Die Diskussion rund um faire Bezahlung in der Pflege ist nicht neu. Viele Arbeitgeber möchten mehr bieten - aber gesetzliche Lohnerhöhungen dauern, Tarife lassen wenig Spielraum. Hier kommen steuerfreie Zusatzleistungen ins Spiel: Sie sind schnell umsetzbar, spürbar bei den Mitarbeitenden - und vergleichsweise kosteneffizient. Gerade nach der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig solche Formen der Anerkennung sind. Der damals eingeführte Pflegebonus war für viele Einrichtungen der erste Berührungspunkt mit steuerfreien Prämien. Heute denken viele weiter: Wie lässt sich diese Idee dauerhaft in den Alltag integrieren?Mehr als ein Bonus: Wofür sich Prämien eignen
Steuerfreie Prämien lassen sich vielseitig einsetzen. Zum Beispiel:- zur Anerkennung besonderer Leistungen oder Einsätze
- zur Motivation in arbeitsintensiven Phasen
- zur langfristigen Mitarbeiterbindung
- als Willkommensgeste für neue Kolleg:innen
- oder als kleine Wertschätzung zwischendurch
Was sagt das Gesetz?
Im Einkommensteuergesetz gibt es verschiedene Möglichkeiten, Prämien steuerfrei zu gewähren. Besonders relevant:- Sachbezug bis 50 Euro im Monat pro Mitarbeiter: z.?B. über Prepaid-Karten, Gutscheine oder digitale Plattformen
- Sonderzahlungen wie der Pflegebonus (wenn gesetzlich geregelt)
- Weitere steuerfreie Zuschüsse, z.?B. für Mobilität oder Verpflegung
Autor:
FRANCHISECHECK.DE
Kommentare
Kommentar veröffentlichen